
Publikation
Das Zivilisativum
Definition einer Kompensationsklasse der Zivilisatorischen Gesundheitslast
Zusammenfassung
Die Zivilisation beantwortet ihre eigenen Gesundheitsfolgen mit einer wachsenden Klasse von Mitteln, die die Folge dämpfen, die Ursache stehen lassen und dabei eine neue Last erzeugen. Für diese Klasse fehlt bislang ein Fachterminus. Die vorliegende Arbeit definiert das Zivilisativum (Plural Zivilisativa, Adjektiv zivilisativ, Schlüssel ZV) über drei Kriterien: zivilisatorischer Ursprung der kompensierten Last, Kompensation ohne Ursachenaufhebung und Erzeugung einer Eigenlast. Sie grenzt den Begriff gegen Iatrogenese, Verordnungskaskade, technological fix und Allostatic Load sowie gegen die Klassen Pseudonutritivum und Ergoprivativum ab, führt eine Kaskadennotation mit Ordnungszählung ein und gliedert die Klasse in sieben Untergruppen (ZV-ph pharmacologicum, ZV-nu nutritivum, ZV-hy hygienicum, ZV-am ambientale, ZV-su suspensivum, ZV-re restaurativum, ZV-rg regulativum) und verortet sie zwischen den beiden Steuerungsachsen der Reihe, der Hormesis als Betrags- und der Rhopie als Verhältnisachse. Aus der Definition folgen fünf Prüfregeln: die Kaskadenregel, die Bilanzpflicht, der Kausalvorrang, die Adressatenregel und die Deeskalationsregel. Die Klassenzugehörigkeit urteilt nicht über die Nettobilanz eines Mittels; sie macht eine Struktur benennbar, die ohne Benennung aus der Rechnung fällt.
Zitationsvorschlag
Fritsch T, Rogl T. Das Zivilisativum: Definition einer Kompensationsklasse der zivilisatorischen Gesundheitslast. Definitionspapier. NAM-Journal 2026. doi:10.64447/2026nam0045