Ergoprivativum (Ergoprivativa)

Publikation

Ergoprivativum (Ergoprivativa)

Operationale Definition eines Begriffs für funktionellen Entzug ohne Strukturschaden

Autoren Fritsch T
2025
Deutsch
17 Seiten
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Zusammenfassung

Der Begriff Ergoprivativum (gr. ergon, Funktion; lat. privare, entziehen) bezeichnet Substanzen, Expositionen oder metabolische Konstellationen, die einem biologischen System funktionelle Kapazität entziehen, ohne dass struktureller Schaden vorliegen muss. Die vorliegende Arbeit legt die linguistisch-epistemische Begründung der Begriffseinführung dar, definiert den Begriff operational, grenzt ihn gegen die klassische Toxikologie ab und stellt eine formale Notation vor. Ergoprivativum wird der Pharmakologie, Toxikologie, Umweltmedizin, Ernährungswissenschaft, Systembiologie sowie der Systematik der Zahnmedizin über die NAM-ZahnHeilkunde als geteilter Bezugspunkt zur Verwendung angeboten.

Zitationsvorschlag

Fritsch T. Ergoprivativum (Ergoprivativa). Operationale Definition eines Begriffs für funktionellen Entzug ohne Strukturschaden. NAM-Journal 2025. DOI: 10.64447/2025nam0020